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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 866/14   

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https://dejure.org/2015,587
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 866/14 (https://dejure.org/2015,587)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.01.2015 - 6 A 866/14 (https://dejure.org/2015,587)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 6 A 866/14 (https://dejure.org/2015,587)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Feuerwehr Zuvielarbeit Freizeitausgleich Finanzieller Ausgleich Verjährung Einrede der Verjährung Hemmung der Verjährung Einredeverzicht Unzulässige Rechtsausübung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Feuerwehr; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Finanzieller Ausgleich; Verjährung; Einrede der Verjährung; Hemmung der Verjährung; Einredeverzicht; Unzulässige Rechtsausübung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Oberbrandmeisters auf finanziellen Ausgleich für unionsrechtswidrig geleistete Zuvielarbeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Arnsberg - 2 K 2807/13
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 866/14
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 866/14
    Denn sie stützt die Ablehnung darauf, dass mangels einer Umsetzung der Richtlinie 93/104/EG, auf der die vom Kläger angeführten Urteile des EuGH vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - und vom 9. September 2003 - C-151/02 - basierten, (derzeit) keine nationale Rechtsgrundlage vorliege und damit auch keine Abgeltungsansprüche für in der Vergangenheit bereits geleistete Zuvielarbeit bestünden.

    Das weitere Vorbringen des Klägers, aus seinem Antrag gehe hervor, dass es ihm - in Anknüpfung an die weitreichenden Entscheidungen des EuGH vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - und vom 9. September 2003 - C-151/02 - zur Abgeltung von Bereitschaftsdiensten - gerade um die Abgeltung der in den Jahren 2001 bis 2003 abgeleisteten Zuvielarbeitsstunden gegangen sei, verlangt keine abweichende Einschätzung.

  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 866/14
    Denn sie stützt die Ablehnung darauf, dass mangels einer Umsetzung der Richtlinie 93/104/EG, auf der die vom Kläger angeführten Urteile des EuGH vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - und vom 9. September 2003 - C-151/02 - basierten, (derzeit) keine nationale Rechtsgrundlage vorliege und damit auch keine Abgeltungsansprüche für in der Vergangenheit bereits geleistete Zuvielarbeit bestünden.

    Das weitere Vorbringen des Klägers, aus seinem Antrag gehe hervor, dass es ihm - in Anknüpfung an die weitreichenden Entscheidungen des EuGH vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - und vom 9. September 2003 - C-151/02 - zur Abgeltung von Bereitschaftsdiensten - gerade um die Abgeltung der in den Jahren 2001 bis 2003 abgeleisteten Zuvielarbeitsstunden gegangen sei, verlangt keine abweichende Einschätzung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 883/14

    Feuerwehr; Zuvielarbeit; Finanzieller Ausgleich; Verjährung; Einrede der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 866/14
    (Im Wesentlichen gleichlautend mit Senatsbeschluss vom 22. Januar 2015 - 6 A 883/14 -.).

    (Im Wesentlichen gleichlautend mit Senatsbeschluss vom 22. Januar 2015 - 6 A 883/14 -.).

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 866/14
    Soweit er sich darauf beruft, sein Schreiben vom 10. Dezember 2003 könne - im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - bei einer vertretbaren Auslegung nach § 133 BGB als Widerspruch gewertet werden, erschöpft sich sein Vorbringen in einer nicht näher substantiierten Behauptung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - 6 A 1458/13

    Feuerwehr; Zuvielarbeit; Finanzieller Ausgleich; Verjährung; Einrede der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 866/14
    Vielmehr geht das Verwaltungsgericht zutreffend davon aus, dass der Dienstherr als Träger öffentlicher Verwaltung regelmäßig nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung auch verpflichtet ist, gegen Besoldungs- und Versorgungsansprüche die Einrede der Verjährung geltend zu machen, vgl. dazu auch OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 6 A 1458/13 -, nrwe.de mit zahlreichen weiteren Nachweisen, und es nur bei Vorliegen atypischer Umstände der Darlegung von Ermessenserwägungen bedarf.
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