Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 866/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Feuerwehr Zuvielarbeit Freizeitausgleich Finanzieller Ausgleich Verjährung Einrede der Verjährung Hemmung der Verjährung Einredeverzicht Unzulässige Rechtsausübung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Feuerwehr; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Finanzieller Ausgleich; Verjährung; Einrede der Verjährung; Hemmung der Verjährung; Einredeverzicht; Unzulässige Rechtsausübung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Oberbrandmeisters auf finanziellen Ausgleich für unionsrechtswidrig geleistete Zuvielarbeit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg - 2 K 2807/13
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 866/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 09.09.2003 - C-151/02
BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 866/14
Denn sie stützt die Ablehnung darauf, dass mangels einer Umsetzung der Richtlinie 93/104/EG, auf der die vom Kläger angeführten Urteile des EuGH vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - und vom 9. September 2003 - C-151/02 - basierten, (derzeit) keine nationale Rechtsgrundlage vorliege und damit auch keine Abgeltungsansprüche für in der Vergangenheit bereits geleistete Zuvielarbeit bestünden.Das weitere Vorbringen des Klägers, aus seinem Antrag gehe hervor, dass es ihm - in Anknüpfung an die weitreichenden Entscheidungen des EuGH vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - und vom 9. September 2003 - C-151/02 - zur Abgeltung von Bereitschaftsdiensten - gerade um die Abgeltung der in den Jahren 2001 bis 2003 abgeleisteten Zuvielarbeitsstunden gegangen sei, verlangt keine abweichende Einschätzung.
- EuGH, 03.10.2000 - C-303/98
DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 866/14
Denn sie stützt die Ablehnung darauf, dass mangels einer Umsetzung der Richtlinie 93/104/EG, auf der die vom Kläger angeführten Urteile des EuGH vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - und vom 9. September 2003 - C-151/02 - basierten, (derzeit) keine nationale Rechtsgrundlage vorliege und damit auch keine Abgeltungsansprüche für in der Vergangenheit bereits geleistete Zuvielarbeit bestünden.Das weitere Vorbringen des Klägers, aus seinem Antrag gehe hervor, dass es ihm - in Anknüpfung an die weitreichenden Entscheidungen des EuGH vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - und vom 9. September 2003 - C-151/02 - zur Abgeltung von Bereitschaftsdiensten - gerade um die Abgeltung der in den Jahren 2001 bis 2003 abgeleisteten Zuvielarbeitsstunden gegangen sei, verlangt keine abweichende Einschätzung.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 883/14
Feuerwehr; Zuvielarbeit; Finanzieller Ausgleich; Verjährung; Einrede der …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 866/14
(Im Wesentlichen gleichlautend mit Senatsbeschluss vom 22. Januar 2015 - 6 A 883/14 -.).(Im Wesentlichen gleichlautend mit Senatsbeschluss vom 22. Januar 2015 - 6 A 883/14 -.).
- BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12
Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 866/14
Soweit er sich darauf beruft, sein Schreiben vom 10. Dezember 2003 könne - im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - bei einer vertretbaren Auslegung nach § 133 BGB als Widerspruch gewertet werden, erschöpft sich sein Vorbringen in einer nicht näher substantiierten Behauptung. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - 6 A 1458/13
Feuerwehr; Zuvielarbeit; Finanzieller Ausgleich; Verjährung; Einrede der …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 866/14
Vielmehr geht das Verwaltungsgericht zutreffend davon aus, dass der Dienstherr als Träger öffentlicher Verwaltung regelmäßig nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung auch verpflichtet ist, gegen Besoldungs- und Versorgungsansprüche die Einrede der Verjährung geltend zu machen, vgl. dazu auch OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 6 A 1458/13 -, nrwe.de mit zahlreichen weiteren Nachweisen, und es nur bei Vorliegen atypischer Umstände der Darlegung von Ermessenserwägungen bedarf.